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SchädenRücknahme mit Schaden

Rücknahme mit Schaden

Bringt der Kunde das Fahrzeug mit einem Schaden zurück, erfassen Sie den Schaden direkt im Rücknahmeprotokoll. Wayvo rechnet sofort aus, was der Kunde nach seinem Schutzpaket bezahlt, und schlägt vor, wie Sie abrechnen.

1. Schaden erfassen

Im Schritt Schäden klicken Sie auf Neuen Schaden erfassen und füllen wie bei der Übergabe Stelle am Fahrzeug, Genaue Lage (optional), Beschreibung, Schweregrad und Fotos aus (siehe Übergabeprotokoll). Bei der Rücknahme kommt der Bereich Für die Abrechnung dazu:

FeldBedeutung
Art des SchadensDie Schadenkategorie. Wayvo schlägt sie aus der Stelle vor («Vorschlag aus der Stelle am Fahrzeug», z. B. Windschutzscheibe → Glas, Felge → Reifen und Felgen). Prüfen Sie den Vorschlag
Geschätzte KostenIhre Schätzung in CHF. Unbekannt? Leer lassen («Leer lassen, wenn die Garage zuerst schauen muss.»)
Aus der PreislisteSchnellauswahl Ihrer festen Preise für häufige Kleinschäden, z. B. «Steinschlag Frontscheibe · CHF 150.00». Ein Klick setzt die geschätzten Kosten und, falls die Beschreibung noch leer ist, auch die Beschreibung. Erscheint nur, wenn Sie eine Preisliste angelegt haben (siehe unten)
Wie ist es passiert?Die Ursache. Normalerweise Normaler Schaden (Unfall, Unachtsamkeit). Bei anderen Ursachen kommt das Feld Notiz zur Ursache dazu

Preisliste Kleinschäden

Unter Einstellungen → Verträge & Regeln → Schäden legen Sie in der Preisliste Kleinschäden feste Preise für häufige Schäden an: Eintrag hinzufügen, Bezeichnung und Preis in CHF eintragen, mit dem Papierkorb entfernen. Gespeichert wird mit Speichern am Seitenende. Die Einträge erscheinen bei der Rücknahme unter Geschätzte Kosten als Aus der Preisliste. Siehe Verträge & Regeln.

Die Ursache entscheidet mit

UrsacheWas der Kunde zahlt
Normaler Schaden (Unfall, Unachtsamkeit)nach Schutzpaket
Grobfahrlässig, Absichtlich, Nicht berechtigter Lenker, Fahrunfähig (Alkohol, Drogen, Medikamente), Verbotene Nutzung (Rennen, Gelände, Ausland ohne Erlaubnis)die vollen Kosten, kein Schutz
Normale Abnützung, War schon vorher da (Vorschaden), Dritter schuld, Verursacher bekanntnichts

2. Ein Ereignis, ein Selbstbehalt

Alle Schäden einer Rücknahme bilden zusammen einen Schadenfall. Pro Schadenfall gibt es genau einen Selbstbehalt, den höchsten der betroffenen gedeckten Kategorien.

Stammt ein Schaden aus einem anderen Ereignis (z. B. ein Parkschaden am Montag und ein Steinschlag am Freitag), erfassen Sie ihn mit Weiteres Ereignis. Dann gilt für jedes Ereignis ein eigener Selbstbehalt. Bei mehreren Ereignissen steht bei jedem Schaden «Schadenfall 1», «Schadenfall 2» …, und mit Gehört zu ordnen Sie einen Schaden einem anderen Schadenfall zu.

3. Die Abrechnung live sehen

In der Zusammenfassung zeigt die Karte Abrechnung des Schadens (bei mehreren Ereignissen Schadenfall 1: Abrechnung usw.) den ganzen Rechenweg:

Kosten (geschätzt) → Schutzpaket → Ein Selbstbehalt für diesen Schadenfall → Kunde zahlt → Versicherung bzw. Vermieter trägt → Kaution (Art und gültig bis, abzüglich der Rücknahme-Zuschläge).

Mit So wird gerechnet klappen Sie jede Zeile der Berechnung auf.

Beispiel

Paket Komfort, zwei Schäden:

  • Karosserie CHF 1’800: gedeckt, Kunde zahlt den Selbstbehalt CHF 1’000
  • Felge CHF 400: Reifen und Felgen sind bei Komfort nicht gedeckt, Kunde zahlt CHF 400

Der Kunde zahlt CHF 1’400. Die übrigen CHF 800 tragen Sie bzw. Ihre Versicherung.

4. Wie abrechnen?

Darunter stehen vier grosse Knöpfe. Wayvo wählt den passenden vor, markiert ihn mit Empfohlen und schreibt darunter, warum.

KnopfWas passiertEmpfohlen, wenn …
Von der Kaution abziehenDer Kundenanteil wird mit der Kaution verrechnet, der Rest der Kaution geht zurück. Reicht die Kaution nicht, geht der Rest per Schadenabrechnung an den Kundendie Kosten bekannt sind und eine Kaution da ist
Rechnung stellen – Kaution zurückhalten bis bezahltDer Kunde erhält eine Schadenabrechnung. Die Kaution bleibt, bis er bezahlt hat; dann gibt Wayvo sie freiSie die Kaution als Sicherheit behalten wollen
Rechnung stellen – Kaution freigebenSchadenabrechnung, die Kaution geht sofort zurückes keine Kaution gibt oder der Kunde nichts zahlt
Kosten noch unbekanntWayvo behält den geschätzten Kundenanteil gemäss Schutzpaket (höchstens die Kaution) als Akonto aus der Kaution und rechnet später genau abdie Garage noch keine Offerte geschickt hat

Von der Kaution abziehen ist gesperrt, solange die Kosten unbekannt sind oder keine Kaution da ist. Die Knöpfe gelten für jede Art von Kaution: Kartenreservierung, Bar, TWINT oder Überweisung.

Mehrere Schadenfälle, eine Kartenreservierung

Eine Kartenreservierung lässt sich nur einmal belasten; der Rest wird dabei freigegeben. Gibt es mehrere Schadenfälle und belastet der erste die Reservierung, zeigen die weiteren «Nicht von der Kaution: Die Kartenreservierung wird bereits für Schadenfall 1 belastet. …» und bieten nur noch Rechnung stellen – Kaution freigeben an. Auch später im Schadenfall fehlen dann die Möglichkeiten mit Kaution.

Die Rücknahmezuschläge (Mehrkilometer, Tank, verspätete Rückgabe) und der Schaden werden zusammen aus der Kaution genommen, weil eine Kartenreservierung nur einmal belastet werden kann. Details: Kaution abrechnen.

Nach Rücknahme abschliessen zeigt Wayvo pro Schadenfall, wie abgerechnet wurde: was der Kunde zahlt, was aus der Kaution kam, was an den Kunden zurückgeht und die Nummer der Schadenabrechnung. Mit Schadenfall öffnen geht es direkt weiter.

5. Der Kunde sieht die Vorschau beim Unterschreiben

In der Unterschriftsansicht sieht der Kunde den Kasten Was der Schaden für Sie kostet: sein Schutzpaket, den Hinweis auf den einen Selbstbehalt pro Schadenfall, Ihr Anteil und wie er bezahlt wird (Mit der Kaution verrechnet bzw. Als Akonto aus der Kaution und Per Schadenabrechnung). Sind die Kosten noch offen, steht «(vorläufig)». Das Rücknahmeprotokoll (PDF) enthält den Abschnitt Schaden & Abrechnungsvorschau.

6. Später: Offerte oder Rechnung der Garage

Haben Sie Kosten noch unbekannt gewählt, öffnen Sie später den Schadenfall und erfassen die Offerte oder die effektiven Kosten. Wayvo rechnet neu:

  • Weniger als das Akonto: Die Differenz geht automatisch zurück (bei Karte als Teilrückerstattung).
  • Mehr als das Akonto: Der Kunde erhält eine Schadenabrechnung für den Rest.

Mehr dazu: Schadenfall abwickeln.

Schadenabrechnung ohne MWST

Der Schaden kommt nicht auf die Mietrechnung. Der Kunde erhält eine separate Schadenabrechnung mit Rechenweg, verrechneter Kaution und QR-Einzahlungsschein, ohne MWST (Art. 18 Abs. 2 lit. i MWSTG), auch wenn sie mit der Kaution verrechnet wird. Nur eine allfällige Bearbeitungsgebühr enthält MWST. Die Mietrechnung enthält weiterhin Miete, Paket, Extras, Kilometer, Tank und Verspätung.

Rücknahme rückgängig machen

Rücknahme rückgängig machen geht nur, solange seit der Rücknahme kein Geld geflossen ist. Bei einer Rücknahme mit Schaden ist das in der Regel nicht mehr der Fall, denn die Abrechnung des Schadens wird schon beim Abschliessen entschieden. Dasselbe gilt, sobald die Kaution verrechnet, zurückgezahlt oder freigegeben oder eine Zahlung erfasst ist. Dann steht im Kasten Rücknahme rückgängig machen auf der Buchung «Nicht mehr möglich.» mit dem Grund, und die Schaltfläche fehlt. Korrigieren Sie dann das Protokoll (Protokoll korrigieren).

Siehe auch