Rücknahme mit Schaden
Bringt der Kunde das Fahrzeug mit einem Schaden zurück, erfassen Sie den Schaden direkt im Rücknahmeprotokoll. Wayvo rechnet sofort aus, was der Kunde nach seinem Schutzpaket bezahlt, und schlägt vor, wie Sie abrechnen.
1. Schaden erfassen
Im Schritt Schäden klicken Sie auf Neuen Schaden erfassen und füllen wie bei der Übergabe Stelle am Fahrzeug, Genaue Lage (optional), Beschreibung, Schweregrad und Fotos aus (siehe Übergabeprotokoll). Bei der Rücknahme kommt der Bereich Für die Abrechnung dazu:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Art des Schadens | Die Schadenkategorie. Wayvo schlägt sie aus der Stelle vor («Vorschlag aus der Stelle am Fahrzeug», z. B. Windschutzscheibe → Glas, Felge → Reifen und Felgen). Prüfen Sie den Vorschlag |
| Geschätzte Kosten | Ihre Schätzung in CHF. Unbekannt? Leer lassen («Leer lassen, wenn die Garage zuerst schauen muss.») |
| Aus der Preisliste | Schnellauswahl Ihrer festen Preise für häufige Kleinschäden, z. B. «Steinschlag Frontscheibe · CHF 150.00». Ein Klick setzt die geschätzten Kosten und, falls die Beschreibung noch leer ist, auch die Beschreibung. Erscheint nur, wenn Sie eine Preisliste angelegt haben (siehe unten) |
| Wie ist es passiert? | Die Ursache. Normalerweise Normaler Schaden (Unfall, Unachtsamkeit). Bei anderen Ursachen kommt das Feld Notiz zur Ursache dazu |
Preisliste Kleinschäden
Unter Einstellungen → Verträge & Regeln → Schäden legen Sie in der Preisliste Kleinschäden feste Preise für häufige Schäden an: Eintrag hinzufügen, Bezeichnung und Preis in CHF eintragen, mit dem Papierkorb entfernen. Gespeichert wird mit Speichern am Seitenende. Die Einträge erscheinen bei der Rücknahme unter Geschätzte Kosten als Aus der Preisliste. Siehe Verträge & Regeln.
Die Ursache entscheidet mit
| Ursache | Was der Kunde zahlt |
|---|---|
| Normaler Schaden (Unfall, Unachtsamkeit) | nach Schutzpaket |
| Grobfahrlässig, Absichtlich, Nicht berechtigter Lenker, Fahrunfähig (Alkohol, Drogen, Medikamente), Verbotene Nutzung (Rennen, Gelände, Ausland ohne Erlaubnis) | die vollen Kosten, kein Schutz |
| Normale Abnützung, War schon vorher da (Vorschaden), Dritter schuld, Verursacher bekannt | nichts |
2. Ein Ereignis, ein Selbstbehalt
Alle Schäden einer Rücknahme bilden zusammen einen Schadenfall. Pro Schadenfall gibt es genau einen Selbstbehalt, den höchsten der betroffenen gedeckten Kategorien.
Stammt ein Schaden aus einem anderen Ereignis (z. B. ein Parkschaden am Montag und ein Steinschlag am Freitag), erfassen Sie ihn mit Weiteres Ereignis. Dann gilt für jedes Ereignis ein eigener Selbstbehalt. Bei mehreren Ereignissen steht bei jedem Schaden «Schadenfall 1», «Schadenfall 2» …, und mit Gehört zu ordnen Sie einen Schaden einem anderen Schadenfall zu.
3. Die Abrechnung live sehen
In der Zusammenfassung zeigt die Karte Abrechnung des Schadens (bei mehreren Ereignissen Schadenfall 1: Abrechnung usw.) den ganzen Rechenweg:
Kosten (geschätzt) → Schutzpaket → Ein Selbstbehalt für diesen Schadenfall → Kunde zahlt → Versicherung bzw. Vermieter trägt → Kaution (Art und gültig bis, abzüglich der Rücknahme-Zuschläge).
Mit So wird gerechnet klappen Sie jede Zeile der Berechnung auf.
Beispiel
Paket Komfort, zwei Schäden:
- Karosserie CHF 1’800: gedeckt, Kunde zahlt den Selbstbehalt CHF 1’000
- Felge CHF 400: Reifen und Felgen sind bei Komfort nicht gedeckt, Kunde zahlt CHF 400
Der Kunde zahlt CHF 1’400. Die übrigen CHF 800 tragen Sie bzw. Ihre Versicherung.
4. Wie abrechnen?
Darunter stehen vier grosse Knöpfe. Wayvo wählt den passenden vor, markiert ihn mit Empfohlen und schreibt darunter, warum.
| Knopf | Was passiert | Empfohlen, wenn … |
|---|---|---|
| Von der Kaution abziehen | Der Kundenanteil wird mit der Kaution verrechnet, der Rest der Kaution geht zurück. Reicht die Kaution nicht, geht der Rest per Schadenabrechnung an den Kunden | die Kosten bekannt sind und eine Kaution da ist |
| Rechnung stellen – Kaution zurückhalten bis bezahlt | Der Kunde erhält eine Schadenabrechnung. Die Kaution bleibt, bis er bezahlt hat; dann gibt Wayvo sie frei | Sie die Kaution als Sicherheit behalten wollen |
| Rechnung stellen – Kaution freigeben | Schadenabrechnung, die Kaution geht sofort zurück | es keine Kaution gibt oder der Kunde nichts zahlt |
| Kosten noch unbekannt | Wayvo behält den geschätzten Kundenanteil gemäss Schutzpaket (höchstens die Kaution) als Akonto aus der Kaution und rechnet später genau ab | die Garage noch keine Offerte geschickt hat |
Von der Kaution abziehen ist gesperrt, solange die Kosten unbekannt sind oder keine Kaution da ist. Die Knöpfe gelten für jede Art von Kaution: Kartenreservierung, Bar, TWINT oder Überweisung.
Mehrere Schadenfälle, eine Kartenreservierung
Eine Kartenreservierung lässt sich nur einmal belasten; der Rest wird dabei freigegeben. Gibt es mehrere Schadenfälle und belastet der erste die Reservierung, zeigen die weiteren «Nicht von der Kaution: Die Kartenreservierung wird bereits für Schadenfall 1 belastet. …» und bieten nur noch Rechnung stellen – Kaution freigeben an. Auch später im Schadenfall fehlen dann die Möglichkeiten mit Kaution.
Die Rücknahmezuschläge (Mehrkilometer, Tank, verspätete Rückgabe) und der Schaden werden zusammen aus der Kaution genommen, weil eine Kartenreservierung nur einmal belastet werden kann. Details: Kaution abrechnen.
Nach Rücknahme abschliessen zeigt Wayvo pro Schadenfall, wie abgerechnet wurde: was der Kunde zahlt, was aus der Kaution kam, was an den Kunden zurückgeht und die Nummer der Schadenabrechnung. Mit Schadenfall öffnen geht es direkt weiter.
5. Der Kunde sieht die Vorschau beim Unterschreiben
In der Unterschriftsansicht sieht der Kunde den Kasten Was der Schaden für Sie kostet: sein Schutzpaket, den Hinweis auf den einen Selbstbehalt pro Schadenfall, Ihr Anteil und wie er bezahlt wird (Mit der Kaution verrechnet bzw. Als Akonto aus der Kaution und Per Schadenabrechnung). Sind die Kosten noch offen, steht «(vorläufig)». Das Rücknahmeprotokoll (PDF) enthält den Abschnitt Schaden & Abrechnungsvorschau.
6. Später: Offerte oder Rechnung der Garage
Haben Sie Kosten noch unbekannt gewählt, öffnen Sie später den Schadenfall und erfassen die Offerte oder die effektiven Kosten. Wayvo rechnet neu:
- Weniger als das Akonto: Die Differenz geht automatisch zurück (bei Karte als Teilrückerstattung).
- Mehr als das Akonto: Der Kunde erhält eine Schadenabrechnung für den Rest.
Mehr dazu: Schadenfall abwickeln.
Schadenabrechnung ohne MWST
Der Schaden kommt nicht auf die Mietrechnung. Der Kunde erhält eine separate Schadenabrechnung mit Rechenweg, verrechneter Kaution und QR-Einzahlungsschein, ohne MWST (Art. 18 Abs. 2 lit. i MWSTG), auch wenn sie mit der Kaution verrechnet wird. Nur eine allfällige Bearbeitungsgebühr enthält MWST. Die Mietrechnung enthält weiterhin Miete, Paket, Extras, Kilometer, Tank und Verspätung.
Rücknahme rückgängig machen
Rücknahme rückgängig machen geht nur, solange seit der Rücknahme kein Geld geflossen ist. Bei einer Rücknahme mit Schaden ist das in der Regel nicht mehr der Fall, denn die Abrechnung des Schadens wird schon beim Abschliessen entschieden. Dasselbe gilt, sobald die Kaution verrechnet, zurückgezahlt oder freigegeben oder eine Zahlung erfasst ist. Dann steht im Kasten Rücknahme rückgängig machen auf der Buchung «Nicht mehr möglich.» mit dem Grund, und die Schaltfläche fehlt. Korrigieren Sie dann das Protokoll (Protokoll korrigieren).