Rechnungen in Deutschland und Österreich
Für Unternehmen mit Geschäftsland Deutschland oder Österreich (Einstellungen → Firma) erstellt Wayvo die Mietrechnungen in Euro und mit den in Ihrem Land üblichen Angaben. Wie Rechnungen entstehen, nummeriert und versendet werden, ist für alle Länder gleich; siehe Rechnungen an Ihre Kunden. Hier stehen die Unterschiede.
Die Schweizer QR-Rechnung gibt es nur für Unternehmen in der Schweiz. In Deutschland und Österreich bezahlt Ihr Kunde per Überweisung (SEPA), bar oder per Karte. Wayvo zieht nichts per Lastschrift ein.
Was auf der Rechnung steht
| Angabe | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Währung | Euro, z. B. «1.234,56 €» | Euro, z. B. «1.234,56 €» |
| Steuer | «USt. 19,0 %» | «USt. 20,0 %» |
| Ihre Nummer | USt-IdNr. (bzw. «Steuernr.») | UID-Nummer (bzw. «Steuernr.») |
| Zahlung per Rechnung | «Überweisung (SEPA)» mit Empfänger, IBAN, Bank, Verwendungszweck (Rechnungsnummer) und «Zahlbar bis» | wie Deutschland |
Das Zahlungsziel ist heute fest 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Bankverbindung hinterlegen
- Öffnen Sie Einstellungen → Firma und scrollen Sie zum Abschnitt Bankverbindung.
- Tragen Sie IBAN, Bank und den Kontoinhaber ein. Jede IBAN aus dem SEPA-Raum ist zulässig, auch ein Konto in einem anderen SEPA-Land.
- Klicken Sie auf Speichern.
Die Bankverbindung wird mit jeder Rechnung festgehalten. Ändern Sie sie später, behalten bereits ausgestellte Rechnungen die alte Angabe.
Überweisung erfassen
Geht Geld auf Ihrem Konto ein, erfassen Sie es auf der Buchung: Karte Zahlung → Zahlung erfassen → Betrag, Methode Überweisung, Datum → Zahlung erfassen. Teilzahlungen erfassen Sie genauso; Rechnung und Buchung zeigen danach den Offenen Betrag. Wurde zu viel überwiesen, zeigt die Karte Überzahlt um …. Details unter Zahlungen erfassen.
Kleinunternehmer
Sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig, schalten Sie unter Einstellungen → Firma → Umsatzsteuer den Schalter Umsatzsteuerpflichtig aus und speichern. Neue Rechnungen weisen dann keine Umsatzsteuer aus und tragen den Hinweis:
- Deutschland: «Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.»
- Österreich: «Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.»
Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Wayvo setzt nur den Hinweis, den Sie mit der Einstellung wählen.
Nachtragsrechnung und Rechnungskorrektur
Ändert sich eine Buchung nach der Rechnung, bleibt die Rechnung unverändert. Wayvo erstellt einen eigenen Beleg mit Bezug auf die Originalrechnung, eine Nachtragsrechnung oder eine Rechnungskorrektur (in der Schweiz «Gutschrift»; die Nummer behält das Format GS-Jahr-Nummer); siehe Nachtragsrechnung & Gutschrift. Eine Rechnungskorrektur ist ein Beleg und noch keine Rückzahlung: Geld fließt erst, wenn die Erstattung ausgeführt ist bzw. Sie es zurücküberweisen.
E-Rechnung (XRechnung) – nur Deutschland
Für Unternehmen in Deutschland bietet Wayvo zu jedem ausgestellten Beleg eine strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung 3.0 (UBL, EN 16931) an.
- Öffnen Sie die Buchung → Karte Rechnung (Belegkette).
- Klicken Sie beim gewünschten Beleg auf E-Rechnung (XRechnung).
- Wayvo lädt die XML-Datei herunter. Senden Sie sie an Ihren Geschäftskunden bzw. laden Sie sie in sein Portal hoch.
Die XML-Datei entsteht aus dem festgehaltenen Belegstand, nicht aus der heutigen Buchung. Rechnungen, Nachtragsrechnungen und Rechnungskorrekturen wurden mit dem offiziellen KoSIT-Validator geprüft. Das PDF bleibt eine normale PDF-Rechnung und ist keine E-Rechnung.
Die E-Rechnung ist vor allem für Rechnungen an Unternehmen in Deutschland gedacht. Ob und ab wann Sie sie verwenden müssen, hängt von Ihrem Umsatz und Ihren Kunden ab; klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung. Wayvo verschickt sie nicht automatisch.
Buchhaltungsexport
Unter Einstellungen → Daten → Belege und Zahlungen für die Buchhaltung wählen Sie Von und Bis und klicken auf CSV herunterladen. Die CSV-Datei (Semikolon, Dezimalkomma) enthält alle Belege mit Bezug zur Originalrechnung sowie alle Zahlungen und Stornos mit Rechnungsnummer. Sie ist kein DATEV-Format; Ihre Buchhaltung kann sie importieren oder als Grundlage nutzen.