Skip to Content
BussenLenkerangabe an die Behörde

Lenkerangabe an die Behörde

Nur Schweiz: Die Lenkerangabe an die Behörde ist auf das Schweizer Ordnungsbussenverfahren ausgerichtet und steht nur Unternehmen in der Schweiz zur Verfügung. Unternehmen in Deutschland und Österreich sehen an dieser Stelle den Hinweis Fahrer gegenüber der Behörde benennen: Den Fahrer benennen Sie dort selbst auf dem Anhörungsbogen bzw. Zeugenfragebogen (Deutschland) bzw. mit der Lenkerauskunft (Österreich); Wayvo übermittelt nichts an Behörden. Siehe Bussenverwaltung.

Eine Ordnungsbusse geht an Sie als Fahrzeughalter. Sie haben zwei Wege:

  1. Weiterverrechnen: Sie stellen die Busse dem Kunden in Rechnung (mit Zahlungsfrist).
  2. Lenker melden: Bezahlt der Kunde nicht, nennen Sie der Behörde die Person, die das Fahrzeug geführt hat (Art. 7 Abs. 4 Ordnungsbussengesetz). Die Behörde stellt die Busse dann direkt dieser Person zu.

Wayvo geht standardmässig so vor: zuerst die Rechnung an den Kunden, erst nach Ablauf seiner Zahlungsfrist die Meldung an die Behörde.

Fristen

  • Die Behörde nimmt die Lenkerangabe nur innerhalb ihrer Frist an. In der Regel sind das 30 Tage ab Eingang der Busse.
  • Basel-Stadt verlangt die Lenkerangabe innert 10 Tagen.
  • Wayvo rechnet die Frist ab dem Eingang der Busse (Standard: Tag der Erfassung, auf der Busse änderbar).
  • Endet die Zahlungsfrist des Kunden zu spät, warnt Wayvo schon beim Erfassen und schlägt eine kürzere Zahlungsfrist vor.

So läuft es ab

  1. Busse scannen. Wayvo liest den QR-Code auf dem Bussenzettel. Er führt meist direkt zum Bussenportal der Behörde, daran erkennt Wayvo die zuständige Stelle. Sonst helfen die QR-Rechnung (IBAN), der Absender und der Kanton.
  2. Rechnung an den Kunden. Wie bisher, mit Zahllink, falls Sie Kartenzahlung nutzen.
  3. Kunde bezahlt: Es ist nichts weiter zu tun.
  4. Frist abgelaufen, nicht bezahlt: Wayvo setzt die Busse auf «Lenker melden», legt eine Aufgabe an und schickt Ihrem Team eine E-Mail. 5 und 2 Tage vor Ablauf der Frist der Behörde erinnert Wayvo erneut.
  5. Lenker bestätigen. Auf der Busse sehen Sie den Mieter, die Mietdauer und die Tatzeit. Prüfen Sie, ob der Mieter das Fahrzeug zur Tatzeit hatte, und bestätigen Sie es. Wer wissentlich eine falsche Person angibt, macht sich strafbar.
  6. Angaben ergänzen. Fehlt etwas, das die Behörde verlangt (z. B. Heimatort in Basel-Stadt und Graubünden), fragt Wayvo danach und speichert es beim Kunden.
  7. Melden. Je nach Behörde:
    • Online-Portal: «Portal öffnen» führt direkt ins Bussenportal. Die Angaben stehen in der Reihenfolge des Portals bereit, ein Klick kopiert sie. Danach «als gemeldet markieren» und, falls vorhanden, die Bestätigung der Behörde ablegen.
    • E-Mail: Wayvo erstellt ein Begleitschreiben (PDF) und sendet es mit dem Bussenzettel an die Behörde, mit Kopie an Sie.
    • Post: Wayvo erstellt einen Brief zum Unterschreiben.
  8. Kunde informieren (optional). Erst nach der Meldung: Der Kunde erfährt, dass er gemeldet wurde und die Behörde ihm die Busse zustellt. Die Bearbeitungsgebühr bleibt bei Ihnen geschuldet.

Vor Ablauf der Zahlungsfrist melden können nur Inhaber und Administratoren, mit Begründung. Das wird im Aktivitätsprotokoll festgehalten.

Eine Kopie des Führerausweises schickt Wayvo nie mit. Keine der geprüften Behörden verlangt sie.

Statt zu melden, können Sie die Busse auch selbst bezahlen (anonymes Verfahren, keine Personendaten an die Behörde) und sie dem Kunden separat verrechnen.

Bearbeitungsgebühr

Die Gebühr stellen Sie unter Einstellungen → Verträge & Regeln → Bussen ein. Für neue Konten ist CHF 40 vorgeschlagen; üblich sind CHF 30 bis 45. Die Gebühr steht wahlweise auf der Bussenrechnung. Nach einer Lenkerangabe ist nur noch die Gebühr bei Ihnen offen.

Musterklausel für Ihre AGB

Damit Sie Personendaten an die Behörde weitergeben und die Gebühr verlangen dürfen, sollte das in Ihren AGB stehen. Unter Einstellungen → Verträge & Regeln → Bussen können Sie die Klausel mit Ihrer Gebühr kopieren oder direkt in Ihre AGB einfügen.

Vorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre AGB von einer Fachperson prüfen.

Verkehrsbussen, Lenkerangabe und Bearbeitungsgebühr 1. Der Mieter trägt alle Ordnungsbussen, Bussen und Gebühren, die während der Mietdauer im Zusammenhang mit dem Fahrzeug anfallen. 2. Erhält der Vermieter als Fahrzeughalter eine Busse, stellt er sie dem Mieter mit einer Zahlungsfrist in Rechnung. Bezahlt der Mieter nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, der zuständigen Behörde den Mieter bzw. die Person, die das Fahrzeug geführt hat, als Lenker zu melden (Art. 7 Abs. 4 Ordnungsbussengesetz). Die Behörde führt das Verfahren dann gegen diese Person. 3. Hat eine andere Person das Fahrzeug geführt, nennt der Mieter dem Vermieter auf Anfrage deren Name und Adresse. 4. Für die Lenkerangabe gibt der Vermieter der Behörde die Angaben bekannt, die sie zur Identifikation verlangt, namentlich Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort bzw. Nationalität, E-Mail-Adresse, Kontrollschild und Mietdauer. Eine Kopie des Führerausweises wird nur weitergegeben, wenn die Behörde sie im Einzelfall ausdrücklich verlangt. 5. Für die Bearbeitung jeder Busse (Weiterverrechnung oder Lenkerangabe) erhebt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von CHF [Betrag].

Behörden-Verzeichnis

Wayvo kennt die Bussenportale und Meldewege der Kantonspolizeien und der grossen Stadtpolizeien (u. a. Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich, Stadt Zürich, Winterthur, Luzern, Zug, Schwyz, Bern, Aargau, Baden, Solothurn). Einträge, die wir noch nicht mit der Behörde abgeglichen haben, sind als «nicht verifiziert» markiert. Erkennt Wayvo die Behörde nicht, wählen Sie sie auf der Busse aus oder melden über den Link zur Kantonspolizei und erfassen die Meldung danach.